Chance und Risiko

Die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht auf ihrer Website eine Liniendatenbank, die alle Liniengenehmigungen nach § 42 und § 43 PBefG im Regierungsbezirk ausweist. Interessierte Verkehrsunternehmer sind aufgerufen, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Genehmigung einen Antrag auf (Wieder-)Erteilung der Genehmigung zu stellen.

Für die bisherigen Genehmigungsinhaber erhöht sich damit das Risiko, durch einen konkurrierenden Genehmigungsantrag die eigenen Linien zu verlieren.
Für Neu- oder Quereinsteiger bietet sich durch diese Praxis die Chance, Verkehre zu übernehmen die durch den Altbetreiber nicht optimal gefahren worden sind.
Gewinner könnte die Allgemeinheit sein, da auch bei nicht bezuschussten Verkehren sich durch den Genehmigungswettbewerb die Qualität verbessern sollte.

Bisher war es Praxis der Genehmigungsbehörden, erst im September die im Folgejahr auslaufenden Genehmigungen zu veröffentlichen oder auf Anfrage herauszugeben. Das hat wegen der geringeren Vorbereitungszeit per se die Genehmigungen besser geschützt, die Anfang des Jahres auslaufen. Sollte diese Praxis überwiegend beibehalten werden, ist allen Verkehrsunternehmen anzuraten, ihre Genehmigungen auf den Jahresanfang zu terminieren.

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